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VG Augsburg, 02.07.2008 - Au 5 S 08.693 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Baugenehmigung für Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses; Nachbarantrag; Abstandsflächen; Gebot der Rücksichtnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Augsburg, 02.07.2008 - Au 5 S 08.693
Das Bauvorhaben erweist sich dem Antragsteller gegenüber voraussichtlich auch nicht als rücksichtslos im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122). - BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
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Der von der Rechtsprechung (u.a. BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151) unter diesem Gesichtspunkt dem Nachbarn zuerkannte Anspruch auf Wahrung des städtebaulichen Charakters des jeweiligen Gebietes ist hier nicht verletzt. - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
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Von einer in dieser Weise hervorgerufenen Abriegelung des Grundstücks des Antragstellers kann jedoch schon deswegen keine Rede sein, weil bei einem Bauvorhaben, das die Abstandsflächenvorschriften einhält, eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme regelmäßig ausgeschlossen ist (BVerwG vom 11.1.1999 BayVBl 1999, 568).
- VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Geltendmachen von Nachbarrechten durch einzelne Mitglieder einer …
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Auch dem Einwand, ein Splitting zwischen der tatsächlichen Länge und der abstandsflächenrelevanten Länge sei unzulässig, war nicht zu folgen, weil nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. vom 23.2.2007 Az. 1 CS 06.3219) der Bauherr nämlich nicht nur grundsätzlich frei entscheiden kann, auf welchen Gebäudeseiten Art. 6 Abs. 5 BayBO a.F. zur Anwendung kommen soll; er kann auch entscheiden, vor welchen Wandabschnitten einer mehr als 16 m langen Gebäudeseite die "halbe" Abstandsfläche liegen soll. - VGH Bayern, 11.12.1998 - 2 B 96.3768
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Gleiches gilt im Hinblick auf den Vortrag des Antragstellers, das Bauvorhaben sei gestalterisch unzulässig, da auch die Vorschrift des Art. 11 BayBO a.F. über die Baugestaltung als tragendes Element eines geordneten Gemeinwesens ausschließlich dem öffentlichen Interesse dient, aber einem betroffenen Nachbarn keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte verleiht (…vgl. Dirnberger in: Simon/Busse, BayBO, RdNr. 265 zu Art. 71; BayVGH vom 11.12.1998 Az. 2 B 96.3768). - VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897
Kindertagesstätte; reines Wohngebiet; Nutzungsänderung; Befreiung; Zuständigkeit …
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Ist eine Verschlechterung der abstandsflächenrechtlichen Situation nach diesen Gesichtspunkten nicht erkennbar, so bedarf die Änderung keiner Gesamtbeurteilung und es hat mit der bestehenden Abstandsfläche sein Bewenden (vgl. BayVGH vom 9.10.2003 BayVBl 2004, 149). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VG Augsburg, 02.07.2008 - Au 5 S 08.693
Bei der Abwägung ist den in dem jeweiligen Einzelfall konkret inmitten stehenden gegenläufigen Belangen der Betroffenen um so mehr Gewicht beizumessen, je stärker und irreparabler der Eingriff in ihre Rechte wäre (vgl. BayVGH vom 28.8.1987 BayVBl 1988, 406; BVerwG vom 18.7.1973 NJW 1974, 1043; BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275). - BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …
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Nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten sind dagegen zu berücksichtigen (BVerwG vom 19.4.1978 NJW 1979, 995; vom 23.4.1998 NVwZ 1998, 1179). - VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166
Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken …
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Bei der Abwägung ist den in dem jeweiligen Einzelfall konkret inmitten stehenden gegenläufigen Belangen der Betroffenen um so mehr Gewicht beizumessen, je stärker und irreparabler der Eingriff in ihre Rechte wäre (vgl. BayVGH vom 28.8.1987 BayVBl 1988, 406; BVerwG vom 18.7.1973 NJW 1974, 1043; BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275). - VGH Bayern, 20.02.1990 - 14 B 88.02464
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Die mit den Abstandsflächenregelungen verfolgten Ziele bezwecken insbesondere eine ausreichende Belüftung, Belichtung und Besonnung auch der Nachbargrundstücke zu gewährleisten und den nachbarlichen Frieden zu wahren (vgl. BayVGH vom 20.2.1990 BayVBl 1990, 500). - VGH Bayern, 04.11.1998 - 14 ZB 98.1009
- VGH Bayern, 12.07.1999 - 14 B 95.2069
- VGH Bayern, 03.08.2005 - 15 CS 05.1676
- VGH Bayern, 28.08.1987 - 20 CS 87.02324
- VGH Bayern, 20.12.1988 - 20 B 88.00137